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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Behandlungsvertrag und AGB

Heilpraktikerin für Psychotherapie, Andrea Schulz-Meinen

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§1 Anwendungsbereich der AGB 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie, Andrea Schulz-Meinen und der Klient*in als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die Klient*in das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie durch schlüssiges Handeln annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung oder der Psychotherapie wendet.

  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags 

  1.  Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet

  2.  Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel auch schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen.

  3.  Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

§3 Mitwirkung der Klient*in 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klient*in nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die Klient*in Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§4 Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie 

  1. Die Heilpraktikerin  für Psychotherapie hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und Klient*in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

  2. Die Honorare sind jeweils nach jeder Behandlung von der Klient*in bar zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. Videotelefonie nur nach Vorauszahlung per Überweisung. Die Klient*in erhält eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  3. Sollte ein fest vereinbarter Behandlungstermin, unabhängig von dessen Grund, nicht in Anspruch genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der vereinbarten Sitzungszeit zu begleichen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 48 Stunden (werktags)  vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde. Die Absage muss per SMS, E-Mail oder per Sprachnachricht auf der Mailbox erfolgen.

§5 Honorarerstattung durch Dritte 

  1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

  2. Soweit die Heilpraktikerin für Psychotherapie im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz 2 den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen der Heilpraktikerin für Psychotherapie nach § 2 Absatz 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§6 Vertraulichkeit der Behandlung 

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen, der Therapie und der persönlichen Verhältnisse der Klient*in Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klient*in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse der Klient*in erfolgt und anzunehmen ist, dass die Klient*in zustimmen wird.

  2. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.

  4.  Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

§7 Rechnungsstellung 

Bei den Rechnungen, die der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:

  1. Für Beweis- oder Erstattungszwecke kann die Rechnung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der Heilpraktikerin für Psychotherapie, vollständiger Name und Anschrift des Klient*in, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, konkrete Diagnose(n) gemäß ICD-10, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Untersuchung bzw. Behandlung/Beratung, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

  2. Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann die Klient*in zur Vorlage beim Finanzamt eine Rechnung erhalten, die weder eine Diagnose enthält noch eine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.

  3. Wünscht die Klient*in aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose bzw. Therapie-/Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags der Klient*in die hiermit erfolgt ist.

 §8. Kündigung 

  1. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

  2. Die Kündigung kann mündlich erfolgen. Es wird ein Abschlusstermin vereinbart.

 §9. Rückforderungen 

  1. Bei Austritt aus dem Vertrag kann von der Klient*in kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).

  2. Von der Klient*in unentschuldigt nicht wahrgenommene Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung (s. § 4).

§10 Meinungsverschiedenheiten 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den ABG sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§11 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Coaching 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung.

Kosten 

Die aktuellen Preise meiner Leistungen sowie auch die Terminabsage- Modalitäten entnehmen Sie bitte der Preisliste. www.koerper-psychotherapie.hamburg/übernahme-honorar

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mit den von mir angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Jede Klient*in ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.

Angebot 

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene, junge Erwachsene und und Paare. Im Bereich Coaching zusätzlich an Unternehmen. Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.

 

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