Honorar & Ablauf
Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis und richtet sich an Selbstzahler und Privatversicherte mit entsprechender Zusatzversicherung für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen.
Bitte beachten Sie, dass die Therapiekosten NICHT von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Psychotherapie und Coaching biete ich sowohl in meiner Praxis als auch online per Videotelefonie an.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Sitzungen in bar oder per Sofort-Überweisung zu begleichen.
Videotelefonie nur nach Vorauszahlung per Überweisung. Sie erhalten eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Meine Konditionen
Erstkontakt am Telefon
Sehr gern gehe ich in einem kostenfreien 15 minütigen, telefonischen Erstkonkt auf Ihre Fragen zu einem ersten Termin bei mir ein. Ich bemühe mich, Erstgespräche so zeitnah wie möglich zu arrangieren.
Honorar
Einzelstunde 50 Min.120,00 Euro
Paartherapie 60 Min. 190,00 Euro
Coaching 50 Min. 150,00 Euro zuzgl. 19% MwSt.
Termine
Ihre Termine sind exklusiv für Sie reserviert, daher gibt es in der Regel keine Wartezeiten vor dem Termin.
Bitte informieren Sie mich mindestens 48 Stunden (werktags) im Voraus, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird ein Bereitstellungshonorar in Höhe der vereinbarten Sitzungszeit berechnet. Es gelten die AGB. In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht anderweitig vergeben werden.
Ich bitte Sie, vereinbarte Termine einzuhalten und Änderungswünsche rechtzeitig mitzuteilen.
Übernahme der Therapiekosten
Manche private Krankenkassen erstatten die Therapiekosten teilweise. Zusatzversicherungen für Psychotherapie beim Heilpraktiker bis zu einer vereinbarten Summe sogar vollständig. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung.
Vorteile für Selbstzahler
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Methodenvielfalt
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Transparenz im therapeutischen Kontext
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keine Weitergabe Ihrer Daten an die Krankenkasse
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keine Diagnosestellung und damit auch kein Eintrag in Ihrer Krankenakte (relevant für die Verbeamtung oder den Eintritt in private Krankenversicherungen)
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Sie sind in keinerlei Hinsicht einer Kranken- oder anderen Versicherung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) gegenüber auskunftspflichtig eine Psychotherapie in Anspruch genommen zu haben. Dies hat auch Vorteile bei einem Versicherungswechsel.
Therapiekosten steuerlich absetzen
Die Kosten für Psychotherapie können in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Bitte konsultieren Sie hierzu einen Steuerberater.
Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Termin in meiner Praxis in Hamburg-Volksdorf, als auch per Online-Sitzung zu vereinbaren oder weitere Informationen zu meinen Behandlungsangeboten zu erhalten.